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KAPITEL

1. Albert Drach: Kurzbiographie
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2. Werkbesprechungen
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3. "Das große Protokoll gegen Zwetschkenbaum" (publiziert 1964)
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4. "Z.Z." das ist die Zwischenzeit. Ein Protokoll (publiziert 1968)
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5. "Unsentimentale Reise" (publiziert 1966)
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6. "Das Beileid" (publiziert 1993)
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7. Die nichtbeteiligten Protokolle (publiziert 1965)
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8. Die ungemütlichen Protokolle (publiziert 1965)
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9. Die wohlwollenden Protokolle (publiziert 1965)
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10. Das Kasperlspiel vom Meister Siebentot (1935)
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11. Das Satansspiel vom göttlichen Marquis (1929)
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12. Gottes Tod ein Unfall (publiziert 1972)
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13. Anhang
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Wilhelm Kuehs:
Albert Drach (1902 -1995)


Albert Drachs Werk zeichnet sich besonders durch den ?Protokollstil? aus, der als das literarische Markenzeichen des Autors gilt. Er bedient sich einer auf die Spitze getriebenen Kanzleisprache, wie sie in Österreich während der Habsburgermonarchie ausgebildet wurde und lange danach gebräuchlich war. Mit der Wahl dieser Art des Schreibens signalisiert Drach Kritik und Ironie.

"Semantisch suggeriert das Protokoll eine Nähe zum Dokument, zum Faktischen, zum literarischen Gebrauchstext, zugleich aber auch zu öffentlich gemachter Privatheit und Alltäglichkeit, [...]" (Kucher, Anwendungsfall des Zynismus, 1993, 21)

Die Texte unterlaufen sich selbst in ihrer vermeintlichen Objektivität und zeigen so den ideologischen Gehalt der Sprache. Das Protokoll sei immer gegen den Menschen gerichtet (Kucher, Anwendungsfall des Zynismus, 1993, S. 21). Es wird eine Wirklichkeit hergestellt, in der der Mensch immer als Objekt behandelt und womit dessen Individualität negiert wird.

Was sich in den kleinen Protokollen ankündigt, wird in den thematisch zusammenhängenden Großprojekten "Das große Protokoll gegen Zwetschkenbaum", "Z.Z. das ist die Zwischenzeit", "Unsentimentale Reise" und "Das Beileid" weiter ausgeführt.

Der Protokollstil legt nahe, dass die Perspektive der Betrachtung die eines Rechtsstreites ist. Aber schon im "Großen Protokoll gegen Zwetschkenbaum" wird dieser Eindruck unterlaufen. Dem Angeklagten wird keine Möglichkeit eingeräumt, sein Recht einzufordern. So wird aus dem Angeklagten ein Opfer.

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